Nächstes Gedenkschiessen 27.04 / 28.04.2024

Beteiligung: Jede dem SSV angeschlossene Sektion kann sich mit einer oder mehreren Mannschaften von je 10 Schützen am Wettkampf beteiligen. Einzelschützen können am Schiessen teilnehmen. Sektionen stellen Mannschaften von je zehn Schützen, wovon acht Schützen eine vollständige Mannschaft bilden und die acht besten Resultate in Berechnung kommen. Schützen aus unvollständigen Mannschaften und Einzelschützen haben volle Auszeichnungsberechtigung, sofern deren Sektion mindestens eine vollständige Mannschaft stellt. Übrige Einzelschützen haben lediglich Anspruch auf Kranz oder Kranzkarte, jedoch nicht auf Bundespreis- und Bechergewinne. Mannschaften von Rothenthurm sind nicht Standarten gewinnberechtigt, jedoch bei den Einzel-Auszeichnungen.

Das Schiessen wird auf der Schiessanlage Müllern durchgeführt.
Die Mannschaften müssen nicht geschlossen antreten.

 

Schiessordnung

Schiesszeit: Samstag, 27. April 2024, 13.30 - 17.00 Uhr
Sonntag, 28. April 2024, 08.00 - 12.00 Uhr
Distanz: 300m
Scheibe: A5
Schusszahl: 10 Schüsse
Schussfolge: 1 Schuss in 30 Sek., 3 Schuss in 60 Sek., 6 Schuss in 90 Sek.
Sportgeräte: Ordonnanzwaffen gemäss SSV
Stellung: Liegend frei, Sturmgewehr ab Zweibeinstütze. Karabiner mit Zweibeinstütze oder aufgelegt für alle Alterskategorien.
Rangordnung: Bei gleichem Resultat entscheidet:
  1. Tiefschuss 6er Serie
  2. Tiefschuss 3er Serie
  3. Alter des Schützen
  4. Bei gleichem Mannschaftsresultat entscheiden die besseren Einzelresultate
Zeigerordnung: 1 Schuss = zeigen
3 Schuss = zeigen
6 Schuss = zeigen
Allgemeine Zeigerordnung gemäss SSV.
Munition: Munition wird im Stand 300m ausgegeben. Es darf ausschliesslich die abgegebenen 10 Schuss Festmunition verwendet werden. Zuwiderhandlung hat die Disqualifikation zur Folge. Die Hülsen bleiben Eigentum des Organisators.

Reklamationen sind sofort nach dem Absenden bei der Schiessleitung anzubringen. Gegen den Entscheid derselben kann innert zehn Tagen an den Vorstand der Schwyzer Kantonal-Schützengesellschaft rekurriert werden. Dieser Entscheid ist endgültig.

Schiessbetrieb

Das Schiessen wird kommandiert. Der Schütze hat sich zehn Minuten vor seiner Ablösung bei seiner zugeteilten Scheibennummer bereitzuhalten. Die Schützenlinie darf erst nach erfolgter Scheiben- und Gewehrkontrolle verlassen werden.

Schützen, die nicht zur festgesetzten Ablösung antreten, haben keine Gewähr, das Programm noch zu schiessen.

Versicherung: USSV
Mannschaftsdoppel: CHF 40.00 pro Mannschaft.
Einzeldoppel: CHF 24.00 pro Schütze / CHF 21.00 pro Jungschütze (inkl. Munition)
IBAN: CH91 0077 7001 7163 4130 7

Anmeldung: Mannschafts-Anmeldungen bis spätestens 21. April 2024 an:

Konrad Winet
Bahnhofstrasse 5
6418 Rothenthurm
Tel. 041 838 11 69 (ab 19.00 Uhr)
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Es ist unbedingt unser Anmeldeformular zu verwenden. Das Formular finden Sie auf dieser Seite ganz unten.

Allgemeine Bestimmungen: Zuwiderhandlungen gegen dieses Reglement seitens einer Mannschaft oder eines Einzelschützen haben Streichung der Resultate zur Folge, ohne Rückerstattung der einbezahlten Doppelgelder.

Für verwechselte oder abhanden gekommene Waffen oder Effekten übernimmt der Feldschützenverein Rothenthurm keine Haftung. Das Schiessen steht unter Aufsicht und Kontrolle der Schwyzer Kantonal-Schützengesellschaft, die am Schiessanlass vertreten ist.

Für die SKSG: SM Gewehr, Andreas Linggi, Wollerau
Für den SSV: Chef Freie Schiessen, Hans Ulrich Wildeisen, Erlinsbach

 

Einige Ratschläge für die Mannschaftsobmänner!

  • Rechtzeitige Anmeldung erleichtert uns die Arbeit.
  • Allfällige Mutationen müssen vor dem Schiessen mindestens 1⁄2 Stunde vor Ablösungsbeginn dem zuständigen Mutationsbüro gemeldet werden. Das Mutationsbüro befindet sich in der Schiessanlage Müllern.
  • Die Mannschaften müssen nicht geschlossen zum Schiessen antreten.
Anhänge:
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